Vergünstigung der Ferienbetreuung für berechtigte Familien

24. August 2022

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Cappeln (Oldb.) vom 13.07.2022 folgender Beschluss einstimmig gefasst und damit die Richtlinien zur Familienförderung angepasst:

Die Förderrichtlinien der Gemeinde Cappeln werden unter Punkt “IV. Vergünstigungen” wie folgt ergänzt:

“Ferienbetreuung: Die Gemeinde Cappeln zahlt an berechtigte Familien einen Zuschuss von 1/3 der Ferienbetreuungskosten, höchstens aber 50 €/pro Kind. Oster-/Sommer-/Herbstferien sind getrennt voneinander zu betrachten und einzeln abzurechnen. Der Zuschuss ist gegen Vorlage entsprechender Nachweise über die Kosten der Ferienbetreuung und die erfolgte Zahlung spätestens sechs Monate nach der Betreuung beim Sozialamt der Gemeinde Cappeln zu beantragen. Förderungen Dritter sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und von den zugrunde zu legenden Betreuungskosten abzuziehen.“

Die oben angeführte Vergünstigung bedeutet für berechtigte Familien aktuell einen Kostenbeitrag von umgerechnet 4 €/Tag (anstatt 6 €).

Das Angebot und der Umfang der Ferienbetreuung sind in der Gemeinde Cappeln sehr gut aufgestellt. Dennoch ist es unser Anliegen, benachteiligte sowie kinderreiche Familien weitere Unterstützung zu bieten. Durch die aktuellen Preissteigerungen in sämtlichen Bereichen (Inflation) sind Familien ohnehin schon stark belastet. Diese angepasste Regelung der Kosten für berechtigte Familien ist ein gutes und notwendiges Zeichen für die „jüngste Kommune in Niedersachen“.

Zwar wurde dieser Beschluss noch nicht in die Richtlinien aufgenommen, hat aber bereits Gültigkeit und die Förderung kann somit beantragt werden.

Die Richtlinien zur Familienförderung mit den Förderungsvoraussetzungen („Berechtigter Personenkreis“) können auf der Homepage der Gemeinde Cappeln (Oldb.) nachgelesen  werden.

 

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